Art. 5 HBG 2019/2020 - Weitere Änderung des Sächsischen Förderfondsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 (Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 - HBG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-22A
Das Sächsische Förderfondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 389), das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 Absatz 1 Nummer 10 wird aufgehoben.
- 2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Nummer 9 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.
- bb)
Nummer 10 wird aufgehoben.
- b)
In Absatz 3 wird die Angabe "und 10" gestrichen.
- 3.
§ 3 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 4 wird aufgehoben.
- b)
Absatz 5 wird Absatz 4.
- 4.
§ 4 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Nummer 9 wird das Komma nach dem Wort "Verkehr" durch das Wort "sowie" ersetzt.
- bb)
Nummer 10 wird aufgehoben.
- b)
In Absatz 4 werden die Wörter "Die Fondsvermögen des ,Braunkohlesanierungsfonds Sachsen‘ und des ,Fusionsfonds Sachsen‘ verbleiben" durch die Wörter "Das Fondsvermögen des ,Fusionsfonds Sachsen‘ verbleibt" ersetzt.
- 5.
Anlage 10 wird aufgehoben.