Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer
(VO-DV II)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II)
Amtliche Abkürzung
V-DV II
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Vom 22. Juli 1996 (GV. NW. S. 310)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. März 2010 (GV. NRW. S. 219)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit1
Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung2
Datenverarbeitung im Auftrag3
Datenerhebung, Berichtigung, Auskunft, Einsicht in Akten4
Datenverarbeitung und Datenbestand in der Schule5
Datenverarbeitung und Datenbestand in den Schulaufsichtsbehörden6
Datenverarbeitung und Datenbestand im Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und den Studienseminaren7
Datenübermittlung8
Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten9
Ordnungswidrigkeiten10
Inkrafttreten, Berichtspflicht11
Datenbestand für die Schule
(vgl. §§ 5 Abs. 1, 8)
Anlage 1
Akten der Schulleitung
(vgl. § 5 Abs. 2)
Anlage 2
Datenbestand für die Schulaufsichtsbehörden
(vgl. §§ 6 und 8)
Anlage 3
Datenbestand des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
(vgl. §§ 7 Abs. 1, 8)
Anlage 4
Datenbestand für die Studienseminare
(vgl. §§ 7 Abs. 2, 8)
Anlage 5
Datensatz bei der Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren in privaten ADV-Anlagen der mit der Ausbildung beauftragten Fachleiterinnen und Fachleiter
(vgl. § 2 Absatz 4)
Anlage 6
Datenbestand im Ländertauschverfahren
(vgl. §§ 6 und 8)
Anlage 7