Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer
(VO-DV II)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II)
- Amtliche Abkürzung
- V-DV II
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Vom 22. Juli 1996 (GV. NW. S. 310)
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. März 2010 (GV. NRW. S. 219)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit | 1 |
Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung | 2 |
Datenverarbeitung im Auftrag | 3 |
Datenerhebung, Berichtigung, Auskunft, Einsicht in Akten | 4 |
Datenverarbeitung und Datenbestand in der Schule | 5 |
Datenverarbeitung und Datenbestand in den Schulaufsichtsbehörden | 6 |
Datenverarbeitung und Datenbestand im Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und den Studienseminaren | 7 |
Datenübermittlung | 8 |
Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten | 9 |
Ordnungswidrigkeiten | 10 |
Inkrafttreten, Berichtspflicht | 11 |
Datenbestand für die Schule (vgl. §§ 5 Abs. 1, 8) | Anlage 1 |
Akten der Schulleitung (vgl. § 5 Abs. 2) | Anlage 2 |
Datenbestand für die Schulaufsichtsbehörden (vgl. §§ 6 und 8) | Anlage 3 |
Datenbestand des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (vgl. §§ 7 Abs. 1, 8) | Anlage 4 |
Datenbestand für die Studienseminare (vgl. §§ 7 Abs. 2, 8) | Anlage 5 |
Datensatz bei der Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren in privaten ADV-Anlagen der mit der Ausbildung beauftragten Fachleiterinnen und Fachleiter (vgl. § 2 Absatz 4) | Anlage 6 |
Datenbestand im Ländertauschverfahren (vgl. §§ 6 und 8) | Anlage 7 |