Anlage 6 VO-DV II - Datensatz bei der Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, die an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung oder an Schulen ausgebildet werden, auf privaten digitalen Geräten der mit der Ausbildung beauftragten Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder sowie Ausbildungslehrkräfte an Schulen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)
Amtliche Abkürzung
VO-DV II
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

(vgl. § 2 Absatz 4)

  1. 1.

    Name, Vorname

  2. 2.

    E-Mail-Adresse *)

  3. 3.

    Beurteilung der Leistungen der Personen in Ausbildung

Soweit im Einzelfall nicht erforderlich, ist die Angabe freiwillig und jederzeit widerrufbar.