§ 3 ZustVO AG Straf - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- ZustVO AG Straf,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 311
Als "Schöffengerichtssachen", "Schöffengerichtshaftsachen" und "Strafrichterhaftsachen" gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 gelten nicht Strafsachen gegen Jugendliche oder Heranwachsende im Sinne des § 1 des Jugendgerichtsgesetzes. § 1 Absatz 2 und 3 gilt nicht für Heranwachsende im Sinne von Satz 1.