Versionsverlauf

§ 3 ZustVO AG Straf - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
ZustVO AG Straf,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
311

Als "Schöffengerichtssachen", "Schöffengerichtshaftsachen" und "Strafrichterhaftsachen" gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 gelten nicht Strafsachen gegen Jugendliche oder Heranwachsende im Sinne des § 1 des Jugendgerichtsgesetzes. § 1 Absatz 2 und 3 gilt nicht für Heranwachsende im Sinne von Satz 1.