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  • ab 24.07.2010 (aktuelle Fassung)

§ 16 ZustVO AG Straf - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
ZustVO AG Straf,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
311

(1) Lebensmittel- und Futtermittelstrafsachen im Sinne des § 14 sind Verfahren, die Straftaten nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der nach dem LFGB erlassenen Rechtsverordnungen, der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB - in der jeweils geltenden Fassung - ausschließlich oder im Schwerpunkt zum Gegenstand haben.

(2) Lebensmittel- und Futtermittelordnungswidrigkeiten im Sinne des § 15 sind Verfahren, die Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der nach dem LFGB erlassenen Rechtsverordnungen, der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB - in der jeweils geltenden Fassung - ausschließlich oder im Schwerpunkt zum Gegenstand haben.