§ 6 ZustVO AG Straf - Konzentration der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- ZustVO AG Straf,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 311
Den in der Anlage 3 aufgeführten Amtsgerichten obliegt in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24 bis 24c des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der jeweils geltenden Fassung die Entscheidung bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, die von den dort genannten Kreisen und kreisfreien Städten erlassen worden sind.