§ 8 ZustVO AG Straf - Abweichende Zuständigkeit
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- ZustVO AG Straf,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 311
Lässt die gerichtliche Zuständigkeit sich nicht nach den §§ 6 und 7 bestimmen, so obliegt die Entscheidung dem nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zuständigen Amtsgericht.