§ 14 ZustVO AG Straf - Konzentration der Lebensmittel- und Futtermittelstrafsachen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- ZustVO AG Straf,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 311
Für die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Lebensmittel- und Futtermittelstrafsachen sind die Amtsgerichte, die ihren Sitz am Ort des Landgerichts haben, für den Bezirk des Landgerichts zuständig. In den Landgerichtsbezirken Duisburg, Mönchengladbach und Essen sind die Amtsgerichte Duisburg, Mönchengladbach und Essen jeweils für den Bezirk des Landgerichts zuständig.