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  • ab 17.06.2020 (aktuelle Fassung)

§ 7 GO LT - Geheim- und Datenschutz

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg 
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

Die Verschlusssachenordnung (Anlage 5) des Landtages regelt die Behandlung aller Angelegenheiten, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen. Der Landtag erlässt unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Stellung und der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes eine Datenschutzordnung (Anlage 4). Die Einsichtnahme in Protokolle von Ausschüssen, Enquete-Kommissionen sowie des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden richtet sich nach Anlage 11.