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Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 2)

Bibliographie

Titel
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 
Amtliche Abkürzung
HPVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
326-38

Vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183) (1)

Geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456)

INHALTSÜBERSICHT§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Regelungen1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte, Gruppen4
Dienststellen5
Vertretung der Dienststelle6
Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Unfallfürsorge7
Schweigepflicht8
ZWEITER TEIL
Der Personalrat
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung
Bildung von Personalräten9
Wahlberechtigung10
Wählbarkeit11
Zahl der Personalratsmitglieder12
Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern13
Abweichende Gruppeneinteilung14
Wahlgrundsätze15
Wahlvorstand16
Aufgaben des Wahlvorstands17
Freiheit der Wahl, Kosten18
Anfechtung der Wahl19
Zweiter Abschnitt
Amtszeit
Regelmäßiger Wahlzeitraum, Amtszeit20
Vorzeitige Neuwahl21
Folgen von Umstrukturierungen22
Ausschluss eines Mitglieds, Auflösung des Personalrats23
Erlöschen der Mitgliedschaft24
Ruhen der Mitgliedschaft25
Eintritt von Ersatzmitgliedern26
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung
Vorsitz27
Anberaumung der Sitzungen28
Durchführung der Sitzungen, Teilnahmeberechtigte29
Beschlussfassung30
Aussetzen von Beschlüssen31
Protokoll32
Geschäftsordnung33
Sprechstunden, Mitteilungen an die Beschäftigten34
Kosten35
Verbot der Beitragserhebung36
Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Ehrenamtlichkeit, Versäumnis von Arbeitszeit37
Freistellung38
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen39
Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung40
Besonderer Schutz der Auszubildenden41
Fünfter Abschnitt
Datenschutz
Grundsätze42
DRITTER TEIL
Die Personalversammlung
Allgemeines43
Einberufung der Personalversammlung44
Durchführung der Personalversammlung, Teilnahmeberechtigte45
Angelegenheiten der Personalversammlung46
VIERTER TEIL
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Erster Abschnitt
Stufenvertretungen
Bildung von Stufenvertretungen47
Wahl und Zusammensetzung48
Amtszeit, Geschäftsführung, Rechtsstellung, Datenschutz49
Zweiter Abschnitt
Gesamtpersonalrat
Bildung eines Gesamtpersonalrats50
Anzuwendende Vorschriften51
FÜNFTER TEIL
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen52
Wahlberechtigung und Wählbarkeit53
Größe und Zusammensetzung54
Wahl, Amtszeit, Vorsitz55
Aufgaben56
Anzuwendende Vorschriften57
Jugend- und Auszubildendenversammlung58
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung59
SECHSTER TEIL
Beteiligung des Personalrats
Erster Abschnitt
Allgemeines
Allgemeine Aufgaben60
Informations- und Teilnahmerechte61
Monatsgespräch62
Zuständige Personalvertretung63
Durchführung der Entscheidungen, vorläufige Regelungen64
Dienstvereinbarungen65
Zweiter Abschnitt
Beteiligungsverfahren
Erster Titel
Verfahren bei Mitbestimmung
Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat66
Initiativrecht des Personalrats67
Stufenverfahren68
Bildung der Einigungsstelle69
Verfahren der Einigungsstelle70
Umfang der Bindungswirkung und Durchführung der Beschlüsse der Einigungsstelle71
Zweiter Titel
Verfahren bei Mitwirkung und Anhörung
Mitwirkung72
Anhörung73
Dritter Abschnitt
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
Beteiligungspflichtige Maßnahmen74
Vierter Abschnitt
Beteiligung in Personalangelegenheiten
Personelle Einzelmaßnahmen75
Ausnahmen von der Beteiligung an personellen Einzelmaßnahmen76
Allgemeine Personalangelegenheiten77
Fünfter Abschnitt
Beteiligung in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten
Organisatorische und wirtschaftliche Angelegenheiten78
Verwaltungsanordnungen79
Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat80
SIEBTER TEIL
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und den Hessischen Rundfunk
Grundsatz81
Erster Abschnitt
Polizei
Personalräte bei den Polizeibehörden82
Hauptpersonalrat der Polizei83
Interessenvertretung der Polizeipraktikantinnen und Polizeipraktikanten84
Sonderregelungen85
Zweiter Abschnitt
Feuerwehr
Berufsfeuerwehr86
Dritter Abschnitt
Verfassungsschutz
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen87
Vierter Abschnitt
Justiz
Hauptpersonalrat für den Justizvollzug88
Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare89
Fünfter Abschnitt
Forsten
Landesbetrieb Hessen-Forst90
Sechster Abschnitt
Schulen
Personalräte im Schulbereich91
Gesamtpersonalräte Schule92
Hauptpersonalrat Schule93
Wahlrecht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst94
Sonderregelungen für die Personalvertretungen im Schulbereich95
Innerschulische Angelegenheiten96
Siebter Abschnitt
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
Hochschulen des Landes97
Universitätskliniken98
DIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation99
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit100
Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda101
Achter Abschnitt
Theater und Orchester
Dienststellen102
Sonderregelungen für künstlerisch Beschäftigte103
Neunter Abschnitt
Hessischer Rundfunk
Sonderregelungen104
Zehnter Abschnitt
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung105
ACHTER TEIL
Gerichtliche Entscheidungen
Gerichtszuständigkeit, anzuwendende Vorschriften106
Bildung von Fachkammern und eines Fachsenats107
NEUNTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigung108
Entsprechende Geltung von Vorschriften109
Übergangsregelungen für bestehende Personalvertretungen110
Aufhebung bisherigen Rechts111
Inkrafttreten112

Dieses Gesetz dient der Umsetzung

  1. 1.

    der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 80 S. 29), geändert durch Richtlinie (EU) 2015/1794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 (ABl. EU Nr. L 263 S. 1),

  2. 2.

    der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 82 S. 16), zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2015/1794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 (ABl. EU Nr. L 263 S. 1),

  3. 3.

    der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22) und

  4. 4.

    der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16).

Artikel 1 des Gesetzes zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183)