Anlage 1.5.1.3 RVG - Unterabschnitt 3
Gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Amtliche Abkürzung
RVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
368-3
Vorbemerkung 5.1.3:
(1) Die Terminsgebühr entsteht auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung.
(2) Die Gebühren dieses Abschnitts entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert; die Verfahrensgebühr entsteht auch, wenn von der Stellung eines Wiederaufnahmeantrags abgeraten wird.
5107Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von weniger als 40,00 EUR10,00 bis 100,00 EUR44,00 EUR
5108Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 5107 genannten Verfahren20,00 bis 200,00 EUR88,00 EUR
5109Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von 40,00 EUR bis 5.000,00 EUR20,00 bis 250,00 EUR108,00 EUR
5110Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 5109 genannten Verfahren30,00 bis 400,00 EUR172,00 EUR
5111Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von mehr als 5.000,00 EUR40,00 bis 300,00 EUR136,00 EUR
5112Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 5111 genannten Verfahren70,00 bis 470,00 EUR216,00 EUR