§ 29 EigG - Funktionsbezeichnungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Eigenbetriebe des Landes Berlin (Eigenbetriebsgesetz - EigG)
- Amtliche Abkürzung
- EigG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 27-3
Alle Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz in der männlichen Sprachform gebraucht werden, gelten auch in der entsprechenden weiblichen Sprachform.