Anlage 1.4.1.2 RVG - Unterabschnitt 2
Vorbereitendes Verfahren

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Amtliche Abkürzung
RVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
368-3

(1)

Vorbemerkung 4.1.2:
Die Vorbereitung der Privatklage steht der Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren gleich.
4104 Verfahrensgebühr 30,00 bis 250,00 EUR 112,00 EUR
Die Gebühr entsteht für eine Tätigkeit in dem Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird.
4105 Gebühr 4104 mit Zuschlag 30,00 bis 312,50 EUR 137,00 EUR

(1) Red. Anm.:

Dieses Gesetz tritt gemäß Artikel 8 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) zum 1. Juli 2004 in Kraft.