Anlage 1.4.1.2 RVG - Unterabschnitt 2
Vorbereitendes Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Amtliche Abkürzung
- RVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 368-3
Vorbemerkung 4.1.2: | ||||
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Die Vorbereitung der Privatklage steht der Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren gleich. | ||||
4104 | Verfahrensgebühr | 30,00 bis 250,00 EUR | 112,00 EUR | |
Die Gebühr entsteht für eine Tätigkeit in dem Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird. | ||||
4105 | Gebühr 4104 mit Zuschlag | 30,00 bis 312,50 EUR | 137,00 EUR | |
Dieses Gesetz tritt gemäß Artikel 8 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) zum 1. Juli 2004 in Kraft.