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  • ab 09.05.2015 (aktuelle Fassung)

Art. 13 HBG 2015/2016 - Änderung des Sächsischen Förderfondsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 (Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 - HBG 2015/2016)
Amtliche Abkürzung
HBG 2015/2016
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-5:15A

Das Sächsische Förderfondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 389), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

        "3.
        die 'Nachrangdarlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen I und II',".

      2. bb)

        Nummer 7 wird aufgehoben.

      3. cc)

        Nummer 8 wird Nummer 7 und wie folgt gefasst:

        "7.
        die 'Mikrodarlehensfonds Sachsen I, II und III',".

      4. dd)

        Nummer 9 wird Nummer 8.

      5. ee)

        Nummer 10 wird Nummer 9 und die Angabe "für KMU" wird durch die Wörter "zur Markteinführung innovativer Produkte" ersetzt.

      6. ff)

        Nummer 11 wird Nummer 10 und am Ende das Wort "und" angefügt.

      7. gg)

        Folgende Nummer 11 wird angefügt:

        "11. den 'Fusionsfonds Sachsen'".

    2. b)

      Absatz 2 wird aufgehoben.

    3. c)

      Absatz 3 wird Absatz 2.

  2. 2.

    § 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort "des" gestrichen.

      2. bb)

        Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

        "3.
        der 'Nachrangdarlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen I und II' entsprechend Anlage 3".

      3. cc)

        Dem Wortlaut der Nummern 1, 2 und 4 bis 6 wird jeweils das Wort "des" vorangestellt.

      4. dd)

        Nummer 7 wird aufgehoben.

      5. ee)

        Nummer 8 wird Nummer 7 und wie folgt gefasst:

        "7.
        der 'Mikrodarlehensfonds Sachsen I, II und III' entsprechend Anlage 7,".

      6. ff)

        Nummer 9 wird Nummer 8, dem Wortlaut wird das Wort "des" vorangestellt und die Angabe "Anlage 9" wird durch die Angabe "Anlage 8" ersetzt.

      7. gg)

        Nummer 10 wird Nummer 9 und wie folgt gefasst:

        "9.
        des 'Darlehensfonds zur Markteinführung innovativer Produkte Sachsen' entsprechend Anlage 9,".

      8. hh)

        Nummer 11 wird Nummer 10 und wie folgt gefasst:

        "10.
        des 'Braunkohlesanierungsfonds Sachsen' entsprechend Anlage 10 und".

      9. ii)

        Folgende Nummer 11 wird angefügt:

        "11.
        des 'Fusionsfonds Sachsen' entsprechend Anlage 11."

    2. b)

      In Absatz 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "10" ersetzt.

  3. 3.

    In § 3 Absatz 4 wird die Angabe "§ 1 Abs. 1 Nr. 11" durch die Wörter "§ 1 Absatz 1 Nummer 10" ersetzt.

  4. 4.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Nummer 3 werden die Wörter "der 'Darlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen'" durch die Wörter "die Nachrangdarlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen I und II" ersetzt.

      2. bb)

        In Nummer 4 werden die Wörter "Wissenschaft und Kunst" durch die Wörter "Wirtschaft, Arbeit und Verkehr" ersetzt.

      3. cc)

        Nummer 7 wird aufgehoben.

      4. dd)

        Nummer 8 wird Nummer 7 und die Wörter "der 'Mikrodarlehensfonds Sachsen'" werden durch die Wörter "die 'Mikrodarlehensfonds Sachsen I, II und III'" ersetzt.

      5. ee)

        Nummer 9 wird Nummer 8.

      6. ff)

        Nummer 10 wird Nummer 9, die Angabe "für KMU" wird durch die Wörter "zur Markteinführung innovativer Produkte" und das Wort "und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

      7. gg)

        Nummer 11 wird Nummer 10 und der Punkt am Ende wird durch das Wort "sowie" ersetzt.

      8. hh)

        Folgende Nummer 11 wird angefügt:

        "11.
        der 'Fusionsfonds Sachsen' in Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr."

    2. b)

      Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

      "(4) Die Fondsvermögen des 'Braunkohlesanierungsfonds Sachsen' und des 'Fusionsfonds Sachsen' verbleiben unverzinst im Liquiditätsmanagement des Freistaates Sachsen."

    3. c)

      In Absatz 5 werden die Wörter "die Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 388)" durch die Wörter "Sächsische Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist" ersetzt.

  5. 5.

    In § 5 Absatz 1 wird Satz 3 aufgehoben.

  6. 6.

    § 7 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 2 werden die Wörter "§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 9" durch die Wörter "§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 8" ersetzt.

    2. b)

      In Absatz 3 werden die Wörter "in § 1 Abs. 1 Nr. 3 sowie 5 bis 8, 10 und 11" durch die Wörter "in § 1 Absatz 1 Nummer 3 bis 7 und 9 bis 11" ersetzt.

    3. c)

      Absatz 4 wird aufgehoben.

  7. 7.

    Die §§ 10 und 11 werden aufgehoben.

  8. 8.

    Anlage 3 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Überschrift werden die Wörter ",Darlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen'" durch die Wörter ",Nachrangdarlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen I - EFRE-Förderperiode 2007 - 2013 und Nachrangdarlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Sachsen II - EFRE-Förderperiode 2014 - 2020'" ersetzt.

    2. b)

      In Satz 1 werden die Wörter "Der Fonds dient" durch die Wörter "Die Fonds dienen" ersetzt.

    3. c)

      In Satz 2 wird vor dem Wort "Fondsvermögen" das Wort "jeweilige" eingefügt.

    4. d)

      In Satz 3 wird das Wort "Kommission" durch das Wort "Union" ersetzt.

    5. e)

      In Satz 4 wird das Wort "des" nach dem Wort "Mitteleinsatz" durch das Wort "der" ersetzt und nach der Angabe "(EFRE)" werden die Wörter "der jeweiligen Förderperiode der Europäischen Union" eingefügt.

  9. 9.

    Anlage 7 wird aufgehoben.

  10. 10.

    Anlage 8 wird Anlage 7 und wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Bezeichnung der Anlage wird die Angabe "Abs. 1 Nr. 8" durch die Wörter "Absatz 1 Nummer 7" ersetzt.

    2. b)

      In der Überschrift werden die Wörter ",Mikrodarlehensfonds Sachsen'" durch die Wörter ",Mikrodarlehensfonds Sachsen I - ESF-Förderperiode 2000 - 2006, Mikrodarlehensfonds Sachsen II - ESF-Förderperiode 2007 - 2013 und Mikrodarlehensfonds Sachsen III - ESF-Förderperiode 2014 - 2020'" ersetzt.

    3. c)

      Der Wortlaut wird wie folgt gefasst:

      "Die Fonds dienen der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen bis zu fünf Jahren nach ihrer Gründung durch die Gewährung von Mikrodarlehen."

  11. 11.

    Anlage 9 wird Anlage 8 und in der Bezeichnung der Anlage wird die Angabe "Abs. 1 Nr. 9" durch die Wörter "Absatz 1 Nummer 8" ersetzt.

  12. 12.

    Anlage 10 wird Anlage 9 und wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Bezeichnung der Anlage wird die Angabe "Abs. 1 Nr. 10" durch die Wörter "Absatz 1 Nummer 9" ersetzt.

    2. b)

      In der Überschrift wird die Angabe "für KMU" durch die Wörter "zur Markteinführung innovativer Produkte" ersetzt.

    3. c)

      Der Wortlaut wird wie folgt gefasst:

      "Der Fonds dient der Förderung von Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Markteinführung und Marktbearbeitung innovativer Produkte. Aus dem Fonds sollen Darlehen gewährt werden; die Darlehen können zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs (und in geringem Umfang auch des Investitionsbedarfs) nach erfolgter Markteinführung, zum Produktionsaufbau und für das Marketing der neuen Produkte eingesetzt werden."

  13. 13.

    Anlage 11 wird Anlage 10 und in der Bezeichnung der Anlage wird die Angabe "Abs. 1 Nr. 11" durch die Wörter "Absatz 1 Nummer 10" ersetzt.

  14. 14.

    Folgende Anlage 11 wird angefügt:

    "Anlage 11

    (zu § 2 Absatz 1 Nummer 11)

    Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens 'Fusionsfonds Sachsen'

    Der Fonds dient der Förderung von Maßnahmen sächsischer Unternehmen zur Überwindung ihrer kleinteiligen Struktur durch endogenes oder exogenes Unternehmenswachstum wie zum Beispiel Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmensübernahmen, Nachfolgelösungen oder Investitionen."