§ 33 LBWG - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Bibliographie
Titel
Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg (Landesbankgesetz - LBWG)
Amtliche Abkürzung
LBWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
766
Die auf § 26 beruhenden Teile der Sparkassengeschäftsordnung und die auf § 27 beruhenden Teile der Sparkassenwahlordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
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