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  • ab 17.12.2010 (aktuelle Fassung)

§ 19 NatSchG LSA - Schutz von Bezeichnungen
(zu § 22 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes)

Bibliographie

Titel
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA). 
Amtliche Abkürzung
NatSchG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
791.22

Die Bezeichnungen "Naturschutzgebiet", "Nationalpark", "Nationales Naturmonument", "Naturpark", "Biosphärenreservat", "Landschaftsschutzgebiet", "Naturdenkmal", "geschützter Landschaftsbestandteil" und "gesetzlich geschütztes Biotop" sowie die für ihre Kennzeichnung von der obersten Naturschutzbehörde bestimmten amtlichen Schilder dürfen nur für die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Teile von Natur und Landschaft verwendet werden.