Anlage 1.6.1 RVG - Abschnitt 1
Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Amtliche Abkürzung
RVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
368-3

Unterabschnitt 1

Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

Vorbemerkung 6.1.1:
Die Gebühr nach diesem Unterabschnitt entsteht für die Tätigkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde in Verfahren nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Neunten Teils des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
6100Verfahrensgebühr55,00 bis 374,00 €172,00 €

Unterabschnitt 2

Gerichtliches Verfahren

6101Verfahrensgebühr110,00 bis 759,00 €348,00 €
6102Terminsgebühr je Verhandlungstag143,00 bis 1.023,00 €466,00 €