Anlage 1.1.9 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 9
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Amtsinspektor 1
Betriebsinspektor 1
Hauptbrandmeister 1
Inspektor
Kapitän
Konsulatssekretär
Kriminalkommissar
Polizeihauptmeister 1
Polizeikommissar
Stabsfeldwebel 2
Stabsbootsmann 2
Leutnant
Leutnant zur See
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 Prozent der Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
Die Gesamtzahl der Planstellen für Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner und Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmänner beträgt bis zu 50 Prozent der in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 insgesamt für Unteroffiziere ausgebrachten Planstellen.