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Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag
(Sächsisches Wahlprüfungsgesetz - SächsWprG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlprüfungsgesetz - SächsWprG)
Amtliche Abkürzung
SächsWprG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
113-7

in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1249) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Wahlanfechtung und Anfechtungsgründe1
Einspruch, Einspruchsfrist2
Wahlprüfungsausschuss3
Beschlussfähigkeit4
Vorprüfung des Einspruchs5
Verfahren bis zur Schlussentscheidung6
Ladung zur mündlichen Verhandlung7
Mündliche Verhandlung8
Anwendung der Vorschriften für den Zivilprozess9
Beratung im Wahlprüfungsausschuss10
Beschluss des Wahlprüfungsausschusses11
Vorlage an den Landtag12
Entscheidung des Landtages13
Einspruch nach Ablauf der Einspruchsfrist14
Nachträgliches Wahlprüfungsverfahren15
Wirkung der Entscheidung des Landtages16
Kosten des Verfahrens17
Mitwirkung Beteiligter im Wahlprüfungsausschuss18

Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes

Vom 22. Juni 1994

Aufgrund des Artikels 3 des Gesetzes vom 17. April 2024 (SächsGVBl. S. 432) wird nachstehend der Wortlaut des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes in der seit dem 1. Mai 2024 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    das am 20. Juli 1994 in Kraft getretene Gesetz vom 22. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1249),

  2. 2.

    den am 1. Mai 2024 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.