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§ 6 NatSchG LSA - Eingriffe in Natur und Landschaft
(zu § 14 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes)

Bibliographie

Titel
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA).
Amtliche Abkürzung
NatSchG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
791.22

Abweichend von § 14 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes sind auch Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanlagen sowie die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse in der Regel nicht als Eingriff anzusehen.