Anlage 1.2 RVG - Teil 2
Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Amtliche Abkürzung
- RVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 368-3
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG | |
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Vorbemerkung 2: | |||
(1) Die Vorschriften dieses Teils sind nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 RVG etwas anderes bestimmen. | |||
(2) Dieser Abschnitt gilt nicht für die in Abschnitt 4 und in den Teilen 4 bis 6 geregelten Angelegenheiten. |