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  • ab 24.07.2010 (aktuelle Fassung)

§ 15 ZustVO AG Straf - Konzentration der Bußgeldverfahren

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
ZustVO AG Straf,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
311

In Bußgeldverfahren wegen Lebensmittel- und Futtermittelordnungswidrigkeiten obliegt die Entscheidung bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide den nach § 14 für Lebensmittel- und Futtermittelstrafsachen zuständigen Amtsgerichten.