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§ 20 ZustVO AG Straf - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren sowie für Durchsuchungsanordnungen und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
ZustVO AG Straf,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
311

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig werden aufgehoben:

  1. 1.

    die Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen vom 4. März 2008 (GV. NRW. S. 349),

  2. 2.

    die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Zuständigkeit der Amtsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen in Jugendstrafsachen vom 11. März 1975 (GV. NRW. S. 258),

  3. 4.

    die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 391 Abs. 2 in Verbindung mit § 410 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung vom 24. Juni 1997 (GV. NRW. S. 198),

  4. 5.

    die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 7. März 1995 (GV. NRW. S. 192).

Düsseldorf, den 5. Juli 2010

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident
Dr. Jürgen R ü t t g e r s

Die Justizministerin
Roswitha M ü l l e r - P i e p e n k ö t t e r

- GV. NRW. 2010 S. 422