Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) *

Bibliographie

Titel
Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) 
Amtliche Abkürzung
SächsPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
244-3

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 430)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 556)

Inhaltsübersicht1)§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Zusammenarbeitsgebot2
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte4
Gruppen5
Dienststellen6
Dienststellenleiter7
Behinderungsverbot8
Weiterbeschäftigung Auszubildender9
Schweigepflicht10
Unfallvorschriften11
Teil 2
Personalvertretungen
Bildung von Personalräten12
Wahlberechtigung13
Wählbarkeit14
Wählbarkeit in besonderen Fällen15
Zahl der Personalratsmitglieder16
Vertretung der Gruppen17
Abweichende Verteilung auf die Gruppen18
Wahlverfahren19
Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat20
Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung21
Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter22
Wahleinleitung23
Schutz der Wahl - Kostenregelung24
Anfechtung der Wahl25
Amtszeit26
Wahlzeitraum27
Ausschluss und Auflösung28
Erlöschen der Mitgliedschaft29
Ruhen der Mitgliedschaft30
Ersatzmitglieder31
Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften32
Teil 3
Geschäftsführung
Vorstand des Personalrats33
Aufgaben des Vorstands34
Sitzungen35
Durchführung von Sitzungen36
Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften37
Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit38
Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung39
Aussetzung von Beschlüssen40
Teilnahme weiterer Personen41
Verhandlungsniederschrift42
Geschäftsordnung43
Sprechstunden44
Kosten45
Teil 4
Rechtsstellung
Freistellung vom Dienst46
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen47
Schutzvorschriften48
Teil 5
Personalversammlung
Zusammensetzung und Leitung49
Einberufung - Tätigkeitsbericht50
Zeitpunkt51
Gegenstand52
Teilnahmerecht53
Teil 6
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Stufenvertretungen54
Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften55
Gesamtpersonalrat56
Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung57
Teil 7
Besondere Vertretungen
Jugend- und Auszubildendenvertretung58
Aktives und passives Wahlrecht59
Zusammensetzung60
Wahlvorstand - Amtszeit61
Aufgaben62
Entsprechende Anwendung von Vorschriften63
Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung64
Jugend- und Auszubildendenversammlung65
(weggefallen)66
Schulen und Lehrkräfte67
Polizeivollzugsdienst68
(weggefallen)69
Staatsbetrieb Sachsenforst70
Teil 8
Beteiligung der Personalvertretungen
Zusammenarbeit71
Gleichmäßige Behandlung - Verbot parteipolitischer Betätigung72
Allgemeine Aufgaben - Anhörungen73
Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren74
Teilnahme an Prüfungen75
Verfahren der Mitwirkung76
Mitwirkungsrechte77
Ordentliche Kündigung78
Verfahren der Mitbestimmung79
Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung80
Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung81
Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe82
Initiativrecht83
Dienstvereinbarungen - Tarifverträge84
Einigungsstelle85
Durchführung von Entscheidungen86
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats87
Teil 9
Gerichtliche Entscheidung
Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte88
Bildung von Fachkammern89
Teil 10
Verschlusssachen und Verfassungsschutz
Ausschuss für geheime Verschlusssachen90
Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz91
Teil 11
Übergangs- und Schlussvorschriften
Rechtsverordnung über Wahlvorschriften92
Übergangsvorschrift93
In-Kraft-Treten - Außer-Kraft-Treten94

Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EU Nr. L 180 S. 22) und der Richtlinie 2000/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EU Nr. L 303 S. 16).

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.