Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)

Bibliographie

Titel
Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
Amtliche Abkürzung
SächsPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
244-3

Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 29)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. April 1997 (SächsGVBl. S. 353)

Der Sächsische Landtag hat am 19. November 1992 das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Zusammenarbeitsgebot2
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte4
Gruppen5
Dienststellen6
Dienststellenleiter7
Behinderungsverbot8
Weiterbeschäftigung Auszubildender9
Schweigepflicht10
Unfallvorschriften11
Zweiter Teil
Personalvertretungen
Bildung von Personalräten12
Wahlberechtigung13
Wählbarkeit14
Wählbarkeit in besonderen Fällen15
Zahl der Personalratsmitglieder16
Vertretung der Gruppen17
Abweichende Verteilung auf die Gruppen18
Wahlverfahren19
Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat20
Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung21
Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter22
Wahleinleitung23
Schutz der Wahl - Kostenregelung24
Anfechtung der Wahl25
Amtszeit26
Wahlzeitraum27
Ausschluß und Auflösung28
Erlöschen der Mitgliedschaft29
Ruhen der Mitgliedschaft30
Ersatzmitglieder31
Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften32
Dritter Teil
Geschäftsführung
Vorstand des Personalrats33
Aufgaben des Vorstands34
Sitzungen35
Durchführung von Sitzungen36
Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften37
Beschlußfassung - Beschlußfähigkeit38
Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung39
Aussetzung von Beschlüssen40
Teilnahme weiterer Personen41
Verhandlungsniederschrift42
Geschäftsordnung43
Sprechstunden44
Kosten45
Vierter Teil
Rechtsstellung
Freistellung vom Dienst46
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen47
Schutzvorschriften48
Fünfter Teil
Personalversammlung
Zusammensetzung und Leitung49
Einberufung - Tätigkeitsbericht50
Zeitpunkt51
Gegenstand52
Teilnahmerecht53
Sechster Teil
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Stufenvertretungen54
Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften55
Gesamtpersonalrat56
Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung57
Siebenter Teil
Besondere Vertretungen
Jugend- und Auszubildendenvertretung58
Aktives und passives Wahlrecht59
Zusammensetzung60
Wahlvorstand - Amtszeit61
Aufgaben62
Entsprechende Anwendung von Vorschriften63
Stufenvertretungen und Gesamt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung64
Jugend- und Auszubildendenversammlung65
Ausbildungsbeirat66
Schulen und Lehrkräfte67
Polizei68
Theater und Bühnen69
Staatliche Forstverwaltung70
Achter Teil
Beteiligung der Personalvertretungen
Zusammenarbeit71
Gleichmäßige Behandlung - Verbot parteipolitischer Betätigung72
Allgemeine Aufgaben - Anhörungen73
Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren74
Teilnahme an Prüfungen75
Verfahren der Mitwirkung76
Mitwirkungsrechte77
Ordentliche Kündigung78
Verfahren der Mitbestimmung79
Fälle der Mitbestimmung80
Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung81
Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe82
Initiativrecht83
Dienstvereinbarungen - Tarifverträge84
Einigungsstelle85
Durchführung von Entscheidungen86
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats87
Neunter Teil
Gerichtliche Entscheidung
Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte88
Bildung von Fachkammern89
Zehnter Teil
Verschlußsachen und Verfassungsschutz
Ausschuß für geheime Verschlußsachen90
Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz91
Elfter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
Rechtsverordnung über Wahlvorschriften92
Übergangsbestimmungen93
In-Kraft-Treten - Außer-Kraft-Treten94