Kommunalwahlordnung

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung
Amtliche Abkürzung
KomWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2806

Vom 2. September 1983 (GBl. S. 459)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar 2014 (GBl. S. 74) (1)

- Anlagen nicht wiedergegeben -

Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Vorbereitung der Wahl und Wahlorgane
1. Unterabschnitt
Bekanntmachung der Wahl, Wahlbezirke
Bekanntmachung der Wahl1
Wahlbezirke2
2. Unterabschnitt
Wählerverzeichnis
Führung des Wählerverzeichnisses3
Benachrichtigung der Wahlberechtigten4
Einsicht in das Wählerverzeichnis5
Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses6
Berichtigung des Wählerverzeichnisses7
Abschluss des Wählerverzeichnisses8
3. Unterabschnitt
Wahlscheine
Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen9
Wahlscheinanträge10
Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen11
Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen12
4. Unterabschnitt
Wahlvorschläge
Einreichung der Wahlvorschläge13
Inhalt und Form der Wahlvorschläge14
Vertrauensleute15
Zurücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen16
Vorprüfung und Beseitigung von Mängelnder Wahlvorschläge17
Zulassung der Wahlvorschläge18
Bekanntmachung der Wahlvorschläge19
5. Unterabschnitt
Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl20
6. Unterabschnitt
Wahlorgane
Wahlausschüsse21
Wahlvorstände22
7. Unterabschnitt
Wahlräume, Stimmzettel, Wahlzeit
Wahlräume, Wahlurnen23
Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge24
Wahlzeit25
Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl26
2. Abschnitt
Wahlhandlung
1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Eröffnung der Wahlhandlung27
Ordnung im Wahlraum, unzulässige Wahlpropaganda28
Stimmabgabe im Wahlraum29
Stimmabgabe behinderter Wähler30
Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines31
Schluss der Wahlhandlung32
2. Unterabschnitt
Besondere Regelungen
Wahl in Sonderwahlbezirken33
Wahl vor einen beweglichen Wahlvorstand34
Briefwahl35
3. Abschnitt
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
1. Unterabschnitt
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Allgemeines über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk36
Zählung der Wähler, der Stimmzettel und der gültigen Stimmen37
Wahlniederschrift38
Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen39
2. Unterabschnitt
Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
Behandlung der Wahlbriefe40
Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses41
Zulassung der Wahlbriefe und Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses in anderen Fällen42
3. Unterabschnitt
Ermittlung, Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei Gemeindewahlen
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss43
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der gewählten Bewerber44
Statistische Auswertung der Wahlergebnisse45
4. Unterabschnitt
Ermittlung, Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Wahl der Kreisräte46
4. Abschnitt
Prüfung und Anfechtung von Wahlen47
5. Abschnitt
Nachholung und Wiederholung von Wahlen
Nachholung von Wahlen48
Wiederholungs- und Neuwahlen bei teilweiser Ungültigkeit49
6. Abschnitt
Gleichzeitige Durchführung mehrerer Wahlen
1. Unterabschnitt
Gleichzeitige Durchführung mehrerer kommunaler Wahlen
Vorbereitung von gleichzeitig durchzuführenden Wahlen50
Wahlhandlung und Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bei gleichzeitig durchzuführenden Wahlen51
2. Unterabschnitt
Gleichzeitige Durchführung mit einer Parlamentswahl oder einer Volksabstimmung
Grundsatz51a
Wahlbezirke51b
Wahlorgane51c
Wählerverzeichnis51d
Wahlschein, Wahlscheinverzeichnisse51e
Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge51f
Bekanntmachungen51g
Wahlraum, Wahlurne51h
Ermittlung des Wahlergebnisses51i
7. Abschnitt
Anhörung der Bürger, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Anhörung der Bürger bei Grenzänderungen52
Antrag auf Bürgerversammlung, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid53
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
weggefallen54
Öffentliche Bekanntmachungen55
Sicherung der Wahlverzeichnisse, der Wahlscheinverzeichnisse und der Unterstützungsunterschriften56
Aufbewahrung und Vernichtung von Wahlunterlagen57
In-Kraft-Treten58

Nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 22. Januar 2014 (GBl. S. 74) gilt:

"Für Bürgermeisterwahlen und Abstimmungen, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Bekanntmachung der Wahl nach § 3 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes bereits erfolgt ist, finden die Bestimmungen der Kommunalwahlordnung in der vor Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung Anwendung."