BbgKWahlG,BB - Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-7a

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 326)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I Nr. 17)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines und Wahlsystem
Geltungsbereich1
(weggefallen)2
Begriffsbestimmungen3
Wahlperiode4
Wahlsystem5
Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter6
Wahltag; Wahlzeit7
Abschnitt 2
Wahlberechtigung; Wählbarkeit
Sachliche Voraussetzungen der Wahlberechtigung8
Ausschluss vom Wahlrecht9
Förmliche Voraussetzungen der Wahlberechtigung10
Wählbarkeit11
Unvereinbarkeit (Inkompatibilität)12
Abschnitt 3
Vorbereitung der Wahl
Unterabschnitt 1
Wahlleitung
Wahlbehörden13
Gliederung der Wahlorgane14
Wahlleiterin und Wahlleiter15
Wahlausschuss16
Berufung der Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher17
Wahlvorstand18
Auszählungsvorstand18a
Zentrale Wahlaufgaben19
Unterabschnitt 2
Wahlkreise und Wahlbezirke
Wahlkreise20
Abgrenzung der Wahlkreise21
Wahlbezirke und Wahllokale22
Unterabschnitt 3
Wahlberechtigtenverzeichnisse und Wahlscheine
Wahlberechtigtenverzeichnis23
Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis und Beschwerde24
Ausstellung eines Wahlscheines25
Unterabschnitt 4
Wahlbekanntmachung
Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters26
Unterabschnitt 5
Wahlvorschläge
Einreichung der Wahlvorschläge27
Inhalt der Wahlvorschläge28
Unterstützungsunterschriften28a
Wahlanzeige29
Beschränkungen hinsichtlich der Wahlvorschläge30
Vertrauensperson31
Listenvereinigungen32
Bestimmung der Bewerbenden33
Sonderregelungen im Falle einer Pandemie oder anderen Notlage33a
Rücktritt und Tod von Bewerbenden34
Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen35
Vorprüfung der Wahlvorschläge; Mängelbeseitigung36
Zulassung der Wahlvorschläge; Rechtsbehelf37
Bekanntgabe der Wahlvorschläge38
Unterabschnitt 6
Stimmzettel
Herstellung und Inhalt der Stimmzettel39
Abschnitt 4
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Wahrung des Wahlgeheimnisses40
Öffentlichkeit41
Unzulässige Wahlpropaganda; unzulässige Veröffentlichung von Befragungen42
Stimmabgabe43
Briefwahl44
Ungültige Stimmen; Zurückweisung von Wahlbriefen; Auslegungsregeln45
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken46
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen47
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlkreis48
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit mehreren Wahlkreisen49
Bekanntgabe des Wahlergebnisses50
Erwerb der Mitgliedschaft in der Vertretung51
Abschnitt 5
Absage der Wahl, Nachwahl, Wiederholungswahl und einzelne Neuwahl
Absage der Wahl; Nachwahl52
Wiederholungswahl53
Einzelne Neuwahl54
Abschnitt 6
Wahlprüfung
Wahleinspruch55
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl56
Inhalt der Entscheidung57
Zustellung der Entscheidung und Rechtsbehelf58
Abschnitt 7
Ausscheiden und Nachrücken von Vertreterinnen und Vertretern
Verlust der Rechtsstellung einer Vertreterin oder eines Vertreters59
Berufung von Ersatzpersonen60
Ausscheiden von Ersatzpersonen61
Folgen eines Partei- oder Vereinigungsverbotes62
Abschnitt 8
Unmittelbare Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
Entsprechende Anwendung von Vorschriften63
Wahltag; Wahlzeit64
Wählbarkeit65
(weggefallen)66
Wahlberechtigtenverzeichnis für die Stichwahl67
Wahlschein68
Einreichung der Wahlvorschläge69
Inhalt der Wahlvorschläge70
Tod von Bewerbenden71
Wahl72
Amtszeit der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister73
Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister74
Stimmzettel75
Stimmabgabe76
Feststellung des Ergebnisses77
Annahme der Wahl78
Wahleinspruch79
Beschluss der Vertretung; Rechtsbehelf80
Abwahl81
Verlust der Rechtsstellung einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters82
Abschnitt 9
Unmittelbare Wahl der Landrätinnen und Landräte
Wahl und Abwahl der Landrätinnen und Landräte83
Abschnitt 10
Unmittelbare Wahl der Ortsbeiräte sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Anwendbarkeit von Vorschriften84
Wahltag und Wahlzeit85
Wahlberechtigung, Wählbarkeit und Inkompatibilität86
Wahlorgane87
Wahlgebiet, Wahlkreis und Wahlbezirk88
Bestimmung der Bewerbenden89
Wahlprüfung90
Rechtsfolgen von abgesagten oder gescheiterten Wahlen91
Abschnitt 11
Gemeinsame Schlussvorschriften
Ehrenamtliche Mitwirkung92
Ordnungswidrigkeiten93
Kosten94
Statistik95
Maßgebende Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner96
Durchführung des Gesetzes97
Fristen und Termine sowie Schriftform98
Veröffentlichung von Wahldaten im Internet98a
Einschränkung eines Grundrechts98b
Übergangsvorschrift99

§§ 1 - 7, Abschnitt 1 - Allgemeines und Wahlsystem

§ 1 BbgKWahlG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-7a

Dieses Gesetz gilt für die unmittelbaren Wahlen

  1. 1.

    der Gemeindevertretungen in den Gemeinden,

  2. 2.

    der Stadtverordnetenversammlungen in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten,

  3. 3.

    der Kreistage in den Landkreisen,

  4. 4.

    der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden,

  5. 5.

    der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten,

  6. 6.

    der Landrätinnen und Landräte in den Landkreisen und

  7. 7.

    der Ortsbeiräte sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher.

§ 2 BbgKWahlG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-7a

(aufgehoben)

§ 3 BbgKWahlG - Begriffsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-7a

(1) Vertretung im Sinne dieses Gesetzes ist in den Gemeinden die Gemeindevertretung, in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten die Stadtverordnetenversammlung und in den Landkreisen der Kreistag.

(2) Vertreterinnen und Vertreter im Sinne dieses Gesetzes sind die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Stadtverordneten und die Kreistagsabgeordneten.

(3) Für die Wahl der Gemeindevertretung bildet die Gemeinde, für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung die kreisangehörige oder kreisfreie Stadt, für die Wahl des Kreistages der Landkreis, für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters die kreisangehörige Stadt oder Gemeinde, für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters die kreisfreie Stadt und für die Wahl der Landrätin oder des Landrates der Landkreis das Wahlgebiet.