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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 16 2. BStrStraffG

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
2. BStrStraffG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

2120

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen (WOAÖGW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 346), geändert durch Artikel 57 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332), wird wie folgt geändert:

In § 7 Abs. 2 werden die Wörter "beim Landesversorgungsamt" durch die Wörter "bei der Bezirksregierung Münster" ersetzt.