Art. 16 2. BStrStraffG
Bibliographie
- Titel
- Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. BStrStraffG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
2120
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Die Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen (WOAÖGW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 346), geändert durch Artikel 57 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332), wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 2 werden die Wörter "beim Landesversorgungsamt" durch die Wörter "bei der Bezirksregierung Münster" ersetzt.