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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 22 2. BStrStraffG

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
2. BStrStraffG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

7123

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) (BBiGZustVO) vom 5. September 2006 (GV. NRW. S. 446) wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter "im Fachzweig Versorgungsverwaltung die Bezirksregierung Münster als Landesversorgungsamt und" gestrichen.