Art. 22 2. BStrStraffG
Bibliographie
- Titel
- Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. BStrStraffG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
7123
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) (BBiGZustVO) vom 5. September 2006 (GV. NRW. S. 446) wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter "im Fachzweig Versorgungsverwaltung die Bezirksregierung Münster als Landesversorgungsamt und" gestrichen.