Versionsverlauf


  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 2 2. BStrStraffG - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die Bezirksregierungen

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
2. BStrStraffG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

2000

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die Bezirksregierungen vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), geändert durch Artikel 6 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332), wird wie folgt geändert:

§ 3 wird gestrichen.