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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 17 2. BStrStraffG

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
2. BStrStraffG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

2126

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz- ZVO-IfSG - vom 28. November 2000 (GV. NRW. S. 701) wird wie folgt geändert:

§ 8 wird wie folgt geändert:

  1. a)

    In Absatz 1 wird das Wort "Versorgungsämter" durch das Wort "Landschaftsverbände" ersetzt.

  2. b)

    In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "das Versorgungsamt" ersetzt durch die Wörter "der Landschaftsverband".

  3. c)

    In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "das Versorgungsamt Münster" durch die Wörter "der Landschaftsverband Westfalen-Lippe" ersetzt.