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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 12 2. BStrStraffG

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
2. BStrStraffG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

20340

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 6. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 759) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 Nr. 3 wird gestrichen.

  2. 2.

    Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 3 und 4.