Art. 15 2. BStrStraffG
Bibliographie
- Titel
- Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. BStrStraffG,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- [keine Angabe]
212
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Kostenerstattung nach Schwangerschaftsabbrüchen vom 25. Juni 1996 (GV. NRW. S. 220) wird wie folgt geändert:
In § 1 werden die Wörter "das Versorgungsamt Dortmund" durch die Wörter "die Bezirksregierung Münster" ersetzt.