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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 15 2. BStrStraffG

Bibliographie

Titel
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
2. BStrStraffG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

212

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Kostenerstattung nach Schwangerschaftsabbrüchen vom 25. Juni 1996 (GV. NRW. S. 220) wird wie folgt geändert:

In § 1 werden die Wörter "das Versorgungsamt Dortmund" durch die Wörter "die Bezirksregierung Münster" ersetzt.