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§ 35 UAusschG - Ergänzende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft
Redaktionelle Abkürzung
UAusschG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
1101-6

Soweit dieses Gesetz keine besonderen Vorschriften enthält, gelten die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft sowie sinngemäß die Vorschriften über den Strafprozess.