Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) (1)

Bibliographie

Titel
Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA)
Amtliche Abkürzung
HAKA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
89-22

In der Fassung vom 20. Juli 2004 (GVBl. I S. 252)

Außer Kraft am 12. März 2013 durch § 27 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 6. März 2013 (GVBl. I S. 80) (2)

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
Ziele und Grundsätze1
Pflichten der öffentlichen Hand2
Umgang mit Abfällen3
ZWEITER TEIL
Entsorgung durch öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger4
Wild lagernde Abfälle5
Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen6
Beauftragung, Übertragung von Pflichten7
Betretungsrechte8
Gebühren9
Rechtsaufsicht10
DRITTER TEIL
Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Zentraler Träger11
Andienungspflicht12
Abfälle zur Verwertung13
VIERTER TEIL
Durchführung der Abfallentsorgung
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen14
Anwendung von Verfahrensvorschriften15
Abfallwirtschaftsplanung16
Veränderungssperre17
Enteignung18
Überwachung19
Sachverständige20
Bauabnahme21
Eigenkontrolle22
Rückgriff bei Duldung von Vorarbeiten23
Datenverarbeitung24
FÜNFTER TEIL
Zuständigkeiten
Abfallbehörden, sachliche Zuständigkeit25
Abfallrechtliche Zuständigkeit der Gemeinden25a
Örtliche Zuständigkeit26
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Hessisches Landeslabor27
Übertragung von Zuständigkeiten28
SECHSTER TEIL
Bußgeldvorschriften, Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften, Schlussvorschriften
Bußgeldvorschriften29
Verordnung, Technische Regeln30
In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften31

(1) Amtl. Anm.:

GVBl. II 89-22