Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) (1)

Bibliographie

Titel
Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA)
Amtliche Abkürzung
HAKA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
89-22

Vom 23. Mai 1997 (GVBl. I S. 173)

Geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
Ziele und Grundsätze1
Pflichten der öffentlichen Hand2
Umgang mit Abfällen3
ZWEITER TEIL
Entsorgung durch öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger4
Wild lagernde Abfälle5
Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen6
Beauftragung, Übertragung von Pflichten7
Betretungsrechte8
Gebühren9
Rechtsaufsicht10
DRITTER TEIL
Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
Zentraler Träger11
Andienungspflicht12
Abfälle zur Verwertung13
VIERTER TEIL
Durchführung der Abfallentsorgung
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen14
Anwendung von Verfahrensvorschriften15
Abfallwirtschaftsplanung16
Veränderungssperre17
Enteignung18
Überwachung19
Sachverständige20
Bauabnahme21
Eigenkontrolle22
Rückgriff bei Duldung von Vorarbeiten23
Datenverarbeitung24
FÜNFTER TEIL
Zuständigkeiten
Abfallbehörden, sachliche Zuständigkeit25
Örtliche Zuständigkeit26
Hessische Landesanstalt für Umwelt27
Übertragung von Zuständigkeiten28
SECHSTER TEIL
Bußgeldvorschriften, Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften, Schlußvorschriften
Bußgeldvorschriften29
Verordnungen, Technische Regeln30
In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften31

(1) Amtl. Anm.:

GVBl. II 89-22