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  • ab 01.10.2019 (außer Kraft)

§ 25 GO - Petitionsausschuss

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
Amtliche Abkürzung
GO,SN
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-V19.2

Der Landtag bestellt zur Behandlung der an ihn gerichteten Bitten und Beschwerden entsprechend der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Sächsischen Petitionsausschussgesetzes einen Petitionsausschuss. Das Verfahren richtet sich insbesondere nach Abschnitt X.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Ordnung vom 1. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1202)