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  • ab 01.10.2019 (außer Kraft)

§ 40a GO - Fragen an die Staatsregierung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
Amtliche Abkürzung
GO,SN
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
110-V19.2

In jeder Ausschusssitzung ruft die oder der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt "Fragen an die Staatsregierung" auf. Die Dauer dieses Tagesordnungspunkts soll 30 Minuten nicht überschreiten, soweit der Ausschuss eine Verlängerung nicht beschließt. Jedes Ausschussmitglied ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einreichung mündliche Anfragen zum Geschäftsbereich an die anwesenden Mitglieder der Staatsregierung oder deren Beauftragte zu stellen. Die Fragen sollen kurzgefasst und aktuell sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Ordnung vom 1. Oktober 2024 (SächsABl. S. 1202)