Anlage 8 DiätV - Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- DiätV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2125-4-41
Anlage 8
(zu § 4a Abs. 1)
- 1.
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
- 2.
Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
- 3.
Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert zur Gewichtsüberwachung
- 4.
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
- 5.
Natriumarme Lebensmittel einschließlich Diätsalze, die einen niedrigen Natriumgehalt aufweisen oder natriumfrei sind
- 6.
Glutenfreie Lebensmittel
- 7.
Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
- 8.
Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)