Anlage 8 DiätV - Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- DiätV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2125-4-41
Anlage 8
(zu § 4a Abs. 1)
1. | Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung |
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2. | Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder |
3. | Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert zur Gewichtsüberwachung |
4. | Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) |
5. | Natriumarme Lebensmittel einschließlich Diätsalze, die einen niedrigen Natriumgehalt aufweisen oder natriumfrei sind |
6. | Glutenfreie Lebensmittel |
7. | Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler |
8. | Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker). |