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Bund
DiätV - Diätverordnung
DiätV - Diätverordnung
DiätV - Diätverordnung
§§ 1 - 4a, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§§ 5 - 10, Zweiter Abschnitt - Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln
§§ 11 - 14f, Dritter Abschnitt - Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
§§ 15 - 25a, Vierter Abschnitt - Kenntlichmachung, Kennzeichnung und Werbung
§ 26, Fünfter Abschnitt - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§§ 27 - 29, Sechster Abschnitt - Schlussvorschriften
Anlage 1 DiätV (weggefallen)
Anlage 1a DiätV (weggefallen)
Anlage 2 DiätV, Zusatzstoffe und andere Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken zugesetzt werden dürfen
Anlage 3 DiätV, Für diätetische Lebensmittel als Kochsalzersatz zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 4 DiätV, Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von jodiertem Kochsalzersatz, von anderen diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder von diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind
Anlage 5 DiätV (weggefallen)
Anlage 6 DiätV, Mindest- und Höchstmengen an Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen bei bilanzierten Diäten, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis
Anlage 7 DiätV (weggefallen)
Anlage 8 DiätV, Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden
Anlage 9 DiätV, Zusatzstoffe
Anlage 10 DiätV, Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
Anlage 11 DiätV, Grundzusammensetzung von Folgenahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers
Anlage 12 DiätV, Unverzichtbare und bedingt unverzichtbare Aminosäuren in Muttermilch, ausgedrückt in mg je 100 kJ und 100 kcal
Anlage 13 DiätV (weggefallen)
Anlage 14 DiätV (weggefallen)
Anlage 15 DiätV, Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Säuglingsanfangsnahrung und Voraussetzungen, die eine entsprechende Angabe rechtfertigen
Anlage 16 DiätV, Referenzwerte für die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind
Anlage 17 DiätV, Wesentliche Bestandteile von Lebensmitteln für kalorienarme Ernährung
Anlage 18 DiätV, Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, wenn sie Beikost zugesetzt werden
Anlage 19 DiätV, Grundzusammensetzung von Getreidebeikost
Anlage 20 DiätV, Grundzusammensetzung von anderer Beikost als Getreidebeikost
Anlage 21 DiätV, Referenzwerte für die Kennzeichnung des Nährwertes von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Anlage 22 DiätV, Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Schädlingsbekämpfungsmittel oder deren Metaboliten in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
Anlage 23 DiätV, Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, als nicht angewendet gelten, wenn die speziellen Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden
Anlage 24 DiätV, Spezifikation für Proteingehalt und -quelle sowie Proteinverarbeitung und -qualität bei der Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung mit einem Proteingehalt von weniger als 0,56 g/100 kJ (2,25 g/100 kcal) auf Basis von Molkenproteinhydrolysaten aus Kuhmilchprotein