Anlage 2 SächsBesG - Besoldungsordnung B
Bibliographie
- Titel
- Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 242-3/3
(zu § 22 Absatz 1)
Abteilungsdirektorin 1), Abteilungsdirektor 1)
Direktorin, Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 1)
Direktorin, Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Direktorin, Direktor der Justizvollzugsanstalt
als Leiterin oder Leiter einer Justizvollzugsanstalt mit mehr als 700 Haftplätzen 2) -
Direktorin, Direktor des Sächsischen Staatsarchivs
Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Kaufmännische Direktorin, Kaufmännischer Direktor
als Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Staatliche Kunstsammlungen Dresden 3) -
Leitende Kreisdirektorin, Leitender Kreisdirektor
als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung in einem Landkreis mit mehr als 200 000 Einwohnern -
Leitende Stadtdirektorin, Leitender Stadtdirektor
als einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit unmittelbar unterstellte Leiterin oder unterstellter Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Organisationseinheit in einer Stadt mit mehr als 250 000 Einwohnern 4) -
Ministerialrätin 5), Ministerialrat 5)
Oberberghauptfrau 1), Oberberghauptmann 1)
Sächsische Landesarchäologin, Sächsischer Landesarchäologe
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Staatsbetriebs Landesamt für Archäologie -
Sächsische Landeskonservatorin, Sächsischer Landeskonservator
als Leiterin oder Leiter des Landesamts für Denkmalpflege -
Stellvertretende Geschäftsführerin, Stellvertretender Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abteilungsdirektorin 1), Abteilungsdirektor 1)
beim Landesamt für Steuern und Finanzen -
Direktorin, Direktor beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement 1)
Direktorin, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung
Direktorin, Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen
Erste Direktorin, Erster Direktor der Unfallkasse Sachsen
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer -
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Chemnitz
Ministerialrätin 2), Ministerialrat 2)
Oberberghauptfrau 1), Oberberghauptmann 1)
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
als Leiterin oder Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei -
als Leiterin oder Leiter einer Polizeidirektion 3) -
Präsidentin, Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Geobasisinformation Sachsen
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz
Präsidentin, Präsident des Polizeiverwaltungsamts
Präsidentin, Präsident des Statistischen Landesamts
Rektorin, Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 4)
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Schule und Bildung
Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer -
Generaldirektorin, Generaldirektor der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs Landestalsperrenverwaltung
Inspekteurin, Inspekteur der Polizei
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Universität Dresden
Kanzlerin, Kanzler der Universität Leipzig
Landesforstpräsidentin, Landesforstpräsident
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst -
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident
als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Chemnitz -
als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Dresden -
als Leiterin oder Leiter der Polizeidirektion Leipzig -
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Schule und Bildung
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Präsidentin, Präsident des Landeskriminalamts
Verbandsdirektorin, Verbandsdirektor des Kommunalen Sozialverbands Sachsen
Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 1)
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Steuern und Finanzen
Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer, wenn die Erste Direktorin oder der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist -
Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer -
Ministerialdirigentin 1), Ministerialdirigent 1)
Vizepräsidentin, Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen 2)
Erste Direktorin, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland
als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer bei mehr als 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -
Geschäftsführerin, Geschäftsführer des Staatsbetriebs
Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Landespolizeipräsidentin, Landespolizeipräsident
als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter im Staatsministerium des Innern -
Ministerialdirigentin 1), Ministerialdirigent 1)
Präsidentin, Präsident des Landesamts für Steuern und Finanzen
Rechnungshofdirektorin, Rechnungshofdirektor
als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter beim Rechnungshof des Freistaates Sachsen -
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen
Direktorin, Direktor beim Sächsischen Landtag
Präsidentin, Präsident der Landesdirektion Sachsen
Präsidentin, Präsident des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen
Staatssekretärin, Staatssekretär
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3; nur im staatlichen Bereich.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 7.
Nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber.
Die Zahl der Planstellen in einer Stadt bis zu 450 000 Einwohnern darf höchstens 3 betragen.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 3.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 2.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 4.
Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 4 oder B 5.
Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 5.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 6.
Soweit nicht entsprechend der Mitarbeiterzahl in den Besoldungsgruppen B 3 oder B 4.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 5.