Art. 12 HBeglG 07/08 - Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2007 und 2008 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008)
- Redaktionelle Abkürzung
- HBeglG 07/08,SN
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:07A
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz - SächsBAG) vom 11. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 276), geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 1), wird wie folgt geändert:
- 1.
In Nummer 5 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
- 2.
In Nummer 6 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
- 3.
Es wird folgende Nummer 7 angefügt:
- "7.
die Staatliche Studienakademie Plauen."