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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 9 HBeglG 07/08 - Änderung des Heilberufezuständigkeitsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2007 und 2008 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008)
Redaktionelle Abkürzung
HBeglG 07/08,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-5:07A

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

In § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe sowie der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Heilberufezuständigkeitsgesetz - HeilbZuG) vom 9. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 41), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. November 2005 (SächsGVBl. S. 277, 282) geändert worden ist, wird das Wort "Regionalschulämter" durch die Wörter "die Sächsische Bildungsagentur" ersetzt.