§ 21 UntAusschG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen
- Amtliche Abkürzung
- UntAusschG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 1100-e-1
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.