§ 25 GeschO LReg - Festlegung der Beschlüsse
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein (GeschO LReg)
- Amtliche Abkürzung
- GeschO LReg
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 1103-9
Der Wortlaut der Beschlüsse der Landesregierung wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden jeweils im Anschluss an die mündliche Beratung eines Gegenstandes festgelegt.