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  • ab 27.09.2013 (aktuelle Fassung)

§ 25 GeschO LReg - Festlegung der Beschlüsse

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein (GeschO LReg)
Amtliche Abkürzung
GeschO LReg
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1103-9

Der Wortlaut der Beschlüsse der Landesregierung wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden jeweils im Anschluss an die mündliche Beratung eines Gegenstandes festgelegt.