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Schleswig-Holstein
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GeschO LReg,SH - Geschäftsordnung Landesregierung
§§ 7 - 12, Abschnitt II - Die Ministerinnen und Minister
§§ 7 - 12, Abschnitt II - Die Ministerinnen und Minister
§ 7 GeschO LReg, Eigenverantwortlichkeit der Ministerinnen und Minister
§ 8 GeschO LReg, Unterstützungsleistungen für die Beratung von Gesetzentwürfen im Landtag und in den Ausschüssen des Landtages
§ 9 GeschO LReg, Geschäftsbereiche
§ 10 GeschO LReg, Wahrnehmung der Interessen des Landes gegenüber dem Bund
§ 11 GeschO LReg, Vertretung der Ministerinnen und Minister
§ 12 GeschO LReg, Abwesenheit