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Schleswig-Holstein
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GeschO LReg,SH - Geschäftsordnung Landesregierung
§§ 1 - 6, Abschnitt I - Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
§§ 1 - 6, Abschnitt I - Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
§ 1 GeschO LReg, Richtlinien der Regierungspolitik
§ 2 GeschO LReg, Leitung der Geschäfte der Landesregierung
§ 3 GeschO LReg, Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht
§ 4 GeschO LReg, Staatskanzlei
§ 5 GeschO LReg, Übertragung von Rechten der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
§ 6 GeschO LReg, Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten