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Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein (GeschO LReg)

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein (GeschO LReg)
Amtliche Abkürzung
GeschO LReg
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1103-9

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 1103-9

Vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358)

Geändert durch Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 863)

Aufgrund des Artikels 29 Abs. 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein hat die Landesregierung die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
Richtlinien der Regierungspolitik1
Leitung der Geschäfte der Landesregierung2
Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht3
Staatskanzlei4
Übertragung von Rechten der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten5
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten6
Abschnitt II
Die Ministerinnen und Minister
Eigenverantwortlichkeit der Ministerinnen und Minister7
Unterstützungsleistungen für die Beratung von Gesetzentwürfen im Landtag und in den Ausschüssen des Landtages8
Geschäftsbereiche9
Wahrnehmung der Interessen des Landes gegenüber dem Bund10
Vertretung der Ministerinnen und Minister11
Abwesenheit12
Abschnitt III
Die Landesregierung
Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung13
Initiativrecht des für Gleichstellung zuständigen Ministeriums14
Kabinettsvorlagen15
Vorherige Abstimmung zwischen den Ressorts16
Besprechung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre17
Aufstellung der Tagesordnung, Behandlung der Kabinettsvorlagen18
Anberaumung der Sitzungen, Umlaufverfahren19
Teilnahme an den Sitzungen20
Durchführung der Sitzungen21
Beschlussfähigkeit22
Abstimmung23
Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse24
Festlegung der Beschlüsse25
Vertraulicher Charakter der Beratungen26
Einheitliche Vertretung27
Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen28
Niederschriften29
Abschnitt IV
Schlussvorschriften
Auslegung der Geschäftsordnung30
Inkrafttreten31