Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Amtliche Abkürzung
BayDSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
204-1-I

Vom 23. Juli 1993 (GVBl S. 498, BayRS 204-1-I)

Außer Kraft am 25. Mai 2018 durch Artikel 40 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) (2)

Inhaltsübersicht(1)Art.
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Zweck des Gesetzes1
Anwendungsbereich des Gesetzes2
Öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen3
Begriffsbestimmungen4
Datengeheimnis5
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag6
Technische und organisatorische Maßnahmen7
Einrichtung automatisierter Abrufverfahren8
Zweiter Abschnitt
Schutzrechte
Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz9
Auskunft und Benachrichtigung10
Berichtigung11
Löschung, Sperrung12
Benachrichtigung nach Datenübermittlung13
Schadensersatz14
Dritter Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung15
Erhebung16
Verarbeitung und Nutzung17
Datenübermittlung an öffentliche Stellen18
Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen19
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften20
Datenübermittlung an Stellen im Ausland21
Videobeobachtung und Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)21a
Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen 22
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen23
(weggefallen)24
Vierter Abschnitt
Durchführung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen
Sicherstellung des Datenschutzes, behördliche Datenschutzbeauftragte25
Datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren26
Verfahrensverzeichnis27
Gemeinsame Verfahren27a
Ausnahmen von der Freigabepflicht, Rechtsverordnungsermächtigung28
Fünfter Abschnitt
Landesbeauftragter
Ernennung und Rechtsstellung29
Aufgaben30
Beanstandungen31
Unterstützung durch die öffentlichen Stellen32
Datenschutzkommission33
Sechster Abschnitt
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei nicht-öffentlichen Stellen
Landesamt für Datenschutzaufsicht34
Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde35
Siebter Abschnitt
Allgemeines Auskunftsrecht
Recht auf Auskunft36
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschrift, Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschrift37
Inkrafttreten38

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 39a des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230)